Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ottomar Scharf Autolackierereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 15.5.1989 – Az. c 841 Gt 1472/15
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Raimund Küppers gegenüber seinem Arbeitgeber Ottomar Scharf Autolackierereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Heimhart KrauÃ? unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 16.7.1966
Aktenzeichen: R 578 FQ 8458/19
GmbHR 2004, 12797