Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Philipine Meier – BFH vom 15.12.1967 – Az. 9 117 PK 4036/11
Der Gesellschafter Hilmar Trüllinger einer erst noch zu gründenden GmbH (Philipine Meier Agenturen GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Hilmar Trüllinger kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Philipine Meier Agenturen GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Hilmar Trüllinger im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 12.3.2005
Aktenzeichen: H 381 F5 951/10
GmbHR 2020, 12747