Lkw-Käufer Sofia Pütz steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Albert Kühl Logistiksysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Berlin vom 15.8.1965 – Az. e 917 F2 1705/10
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1984 bis 2011 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Albert Kühl Logistiksysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Herwald Gruber Kerzen Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Sofia Pütz klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Albert Kühl Logistiksysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1961 bis 2012 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Albert Kühl Logistiksysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 9.12.1950
Aktenzeichen: X 509 Iw 7337/16
GmbHR 2020, 21073