Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Raimond Horkrux Handel Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 8.12.1996 – Az. i 557 Mx 3616/12
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Erwin Petry gegenüber seinem Arbeitgeber Raimond Horkrux Handel Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Hubertina Becker unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 15.10.2003
Aktenzeichen: J 910 3R 4962/12
GmbHR 1959, 48312