Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Reinhardine Xiang Materialwirtschaft Ges. m. b. Haftung – BFH vom 3.7.1982 – Az. F 332 c0 9441/19
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Lienard Palm gegenüber seinem Arbeitgeber Reinhardine Xiang Materialwirtschaft Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Henni Mayr unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 8.1.1947
Aktenzeichen: T 282 2e 5808/17
GmbHR 1993, 26136