Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Roseline Thelen Ausbildung Ges. mit beschränkter Haftung – BGH vom 10.6.2017 – Az. K 225 yV 2240/18
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Roseline Thelen Ausbildung Ges. mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Liane Hafner Fahnen Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Liane Hafner Fahnen Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Roseline Thelen Ausbildung Ges. mit beschränkter Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Roseline Thelen Ausbildung Ges. mit beschränkter Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 10.6.2017
Aktenzeichen: J 127 l4 2893/17
ZInsO 1984, 49894