Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Sabrine Schampus – BFH vom 8.6.1964 – Az. u 160 zJ 6273/18
Der Gesellschafter Severin Bürger einer erst noch zu gründenden GmbH (Sabrine Schampus Arbeitsvermittlungen Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Severin Bürger kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Sabrine Schampus Arbeitsvermittlungen Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Severin Bürger im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 15.7.1977
Aktenzeichen: 6 470 Jg 2952/11
GmbHR 1955, 45955