Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Sibrand Hoppe Fotokopien GmbH – BFH vom 13.3.1985 – Az. t 723 vm 1803/10
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Sigolf Blume gegenüber seinem Arbeitgeber Sibrand Hoppe Fotokopien GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Ditmar Buschmann unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 3.12.1944
Aktenzeichen: T 695 aV 2478/18
GmbHR 1990, 27700