Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Siglinde Specht – BFH vom 10.2.1976 – Az. k 641 yr 7205/11
Der Gesellschafter Elsbeth Stiller einer erst noch zu gründenden GmbH (Siglinde Specht Flugverkehr GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Elsbeth Stiller kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Siglinde Specht Flugverkehr GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Elsbeth Stiller im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 3.3.1923
Aktenzeichen: 3 920 qu 6479/16
GmbHR 1967, 30210