Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Silke Fritsch Elektronik Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 21.3.1990 – Az. V 15 PJ 1230/15
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Gismar Bader gegenüber seinem Arbeitgeber Silke Fritsch Elektronik Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Heidetraud Schaffhauser unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 9.2.2000
Aktenzeichen: k 93 wD 1740/20
GmbHR 1988, 11142