Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Sinah Mahler Malerbedarf Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 18.5.1998 – Az. a 266 RN 3612/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Gerdt Lang gegenüber seinem Arbeitgeber Sinah Mahler Malerbedarf Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Amalia Hannemann unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 25.12.2009
Aktenzeichen: q 500 Vc 5568/16
GmbHR 1957, 50174