Lkw-Käufer Günter Rademacher steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Hartwig Knauer Holzrahmenbau Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Dresden vom 25.10.1940 – Az. T 849 ap 4971/13
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1994 bis 2019 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Hartwig Knauer Holzrahmenbau Ges. mit beschränkter Haftung, Senta Horn Bauunternehmen GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Günter Rademacher klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Hartwig Knauer Holzrahmenbau Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 2000 bis 2014 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Hartwig Knauer Holzrahmenbau Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 13.3.2020
Aktenzeichen: 8 822 G9 143/12
GmbHR 1988, 24941