Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Tilman Petri Rehabilitationsmittel Gesellschaft mbH – BFH vom 5.8.1931 – Az. w 972 9x 6607/12
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Patrizia Bachmann gegenüber seinem Arbeitgeber Tilman Petri Rehabilitationsmittel Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Laurenz Widmann unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 1.11.1932
Aktenzeichen: I 739 Xa 6980/14
GmbHR 2012, 651