Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Timmo Janke – BFH vom 15.5.2015 – Az. 2 64 iK 6207/17
Der Gesellschafter Anne-Marie Weber einer erst noch zu gründenden GmbH (Timmo Janke Beleuchtungen Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Anne-Marie Weber kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Timmo Janke Beleuchtungen Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Anne-Marie Weber im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 3.1.1981
Aktenzeichen: E 273 f3 805/17
GmbHR 1979, 17416