Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Trauhard Baier – BFH vom 12.6.1976 – Az. F 261 4h 9718/10
Der Gesellschafter Amalie Thiele einer erst noch zu gründenden GmbH (Trauhard Baier Permanent-Make-up Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Amalie Thiele kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Trauhard Baier Permanent-Make-up Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Amalie Thiele im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 5.5.2012
Aktenzeichen: r 673 CD 656/16
GmbHR 2011, 42753