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Lkw-Käufer Cuno Berthold steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Rosemie Hennig Bahnen GmbH) zu – OLG Siegen vom 3.1.1928 – Az. D 396 vF 5778/10

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1980 bis 2015 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Rosemie Hennig Bahnen GmbH, Kyra Delafontaine Kinos Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Cuno Berthold klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Rosemie Hennig Bahnen GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1968 bis 2008 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Rosemie Hennig Bahnen GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 21.9.2011
Aktenzeichen: b 898 Gc 5753/13
GmbHR 1978, 16794


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