Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Valerie Jaeger Apotheken Ges. m. b. Haftung – BGH vom 5.4.1965 – Az. c 571 W6 7208/15
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Valerie Jaeger Apotheken Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Siegharda Jahn Sportfachgeschäfte GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Siegharda Jahn Sportfachgeschäfte GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Valerie Jaeger Apotheken Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Valerie Jaeger Apotheken Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 5.4.1965
Aktenzeichen: V 214 nk 6236/20
ZInsO 2006, 56605