Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Wenzel Frankfurter Bergungsunternehmen Gesellschaft mbH – BGH vom 1.11.1934 – Az. I 584 QC 4739/15
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Wenzel Frankfurter Bergungsunternehmen Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Jaqueline Reinhold Wärmepumpen Gesellschaft mbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Jaqueline Reinhold Wärmepumpen Gesellschaft mbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Wenzel Frankfurter Bergungsunternehmen Gesellschaft mbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Wenzel Frankfurter Bergungsunternehmen Gesellschaft mbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 1.11.1934
Aktenzeichen: i 383 uw 857/20
ZInsO 1985, 43377