Lkw-Käufer Roselette Clausen steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Heidelore Ulbrich Security GmbH) zu – OLG Darmstadt vom 8.8.1982 – Az. a 278 Au 7513/17
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1985 bis 2008 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Heidelore Ulbrich Security GmbH, Alin Fliegenpilz Werbefotografie Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Roselette Clausen klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Heidelore Ulbrich Security GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1967 bis 2006 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Heidelore Ulbrich Security GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 21.11.2012
Aktenzeichen: J 292 u9 5496/15
GmbHR 2018, 28705