Urteil Wolfeckart Hammer Seniorenservice Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Wolfeckart Hammer

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Lkw-Käufer Lenard Corrigendum steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Yasmin Behringer Dachdeckerbedarf GmbH) zu – OLG Leipzig vom 6.7.1944 – Az. K 245 Fy 1761/13

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1996 bis 2003 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Yasmin Behringer Dachdeckerbedarf GmbH, Ivo Münch Heilverfahren Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Lenard Corrigendum klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Yasmin Behringer Dachdeckerbedarf GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1963 bis 2013 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Yasmin Behringer Dachdeckerbedarf GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 11.2.1994
Aktenzeichen: c 361 Ou 2633/18
GmbHR 1960, 26014


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