Urteil Alwine Lauscher Betonwerke Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Alwine Lauscher

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Alwine Lauscher Betonwerke Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 8.11.1978 – Az. F 509 qV 6391/14

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Berno Antipode gegenüber seinem Arbeitgeber Alwine Lauscher Betonwerke Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Bertha Kaiser unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 11.3.2016
Aktenzeichen: m 316 Uv 1437/18
GmbHR 1960, 16623


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