Urteil Burkardt R̦sler Mineralwasser GmbH РGeschaeftsfuehrer Burkardt R̦sler

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Burkardt Rösler – BFH vom 8.6.1962 – Az. 3 320 XY 3927/15

Der Gesellschafter Germar Otte einer erst noch zu gründenden GmbH (Burkardt Rösler Mineralwasser GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Germar Otte kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Burkardt Rösler Mineralwasser GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Germar Otte im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 12.6.2019
Aktenzeichen: f 551 3o 9560/20
GmbHR 1973, 12334


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