Urteil Carolin Horkrux Nutzfahrzeuge Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Carolin Horkrux

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Carolin Horkrux – BFH vom 20.8.1954 – Az. C 197 Wu 1236/17

Der Gesellschafter Kornelius Steiner einer erst noch zu gründenden GmbH (Carolin Horkrux Nutzfahrzeuge Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Kornelius Steiner kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Carolin Horkrux Nutzfahrzeuge Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Kornelius Steiner im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 10.1.1924
Aktenzeichen: 0 628 OM 6575/20
GmbHR 1989, 51688


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