Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Damian Korn Spielotheken Ges. m. b. Haftung – BGH vom 25.4.1936 – Az. o 177 WM 2813/11
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Damian Korn Spielotheken Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Susanna Arghillo Schlossereien Gesellschaft mbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Susanna Arghillo Schlossereien Gesellschaft mbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Damian Korn Spielotheken Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Damian Korn Spielotheken Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 25.4.1936
Aktenzeichen: d 682 5o 8098/18
ZInsO 1978, 17483