Urteil Elenore Spies Gasth̦fe Gesellschaft mbH РGeschaeftsfuehrer Elenore Spies

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Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Elenore Spies Gasthöfe Gesellschaft mbH kann verschiedene Gründe haben – LG Bochum vom 22.11.1978 – Az. 7 743 gj 920/14

Der Insolvenzverwalter Mischel Windsor ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Elenore Spies Gasthöfe Gesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Elenore Spies anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 484 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 484.

Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Elenore Spies Gasthöfe Gesellschaft mbH ist für das Landgericht Bochum nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er mit negativen Folgen seines Zahlungsverhaltens rechnen muss.

Kann nämlich die schleppende Zahlungsweise ebenso gut auf eine schlechte Zahlungsmoral zurückzuführen sein, die (auch) dadurch entstanden ist, dass von dem entsprechenden Gläubiger nach dessen bisherigem Verhalten keine Vollstreckungs- oder Inkassomaßnahmen zu befürchten sind, kann nicht ohne Weiteres von der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit von dessen Benachteiligungsvorsatz ausgegangen werden.

Urteil des LG Bochum vom 22.11.1978
Aktenzeichen: t 644 Li 420/13
jurisPR-InsR 1989, 3487


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