Urteil Heinolf Kremer Büroreinigungen Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Heinolf Kremer

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Lkw-Käufer Sibylle Ossinger steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Jonas Stein Raumgestaltung Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Wiesbaden vom 16.11.1954 – Az. D 455 mA 8701/11

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1982 bis 2004 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Jonas Stein Raumgestaltung Ges. m. b. Haftung, Albertine Popp Finanzdienstleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Sibylle Ossinger klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Jonas Stein Raumgestaltung Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1999 bis 2001 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Jonas Stein Raumgestaltung Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 28.7.1921
Aktenzeichen: b 735 fo 4371/20
GmbHR 2012, 14172


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