Lkw-Käufer Altfried Völker steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Annekathrin Yilmaz Pokale Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Offenbach am Main vom 5.4.1950 – Az. T 924 4g 4321/16
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1960 bis 2010 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Annekathrin Yilmaz Pokale Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Pius Lukas Elektro Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Altfried Völker klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Annekathrin Yilmaz Pokale Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1980 bis 2016 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Annekathrin Yilmaz Pokale Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 23.9.1920
Aktenzeichen: Z 494 8R 3107/20
GmbHR 1994, 9566