Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Paulinus Sattler – BFH vom 23.6.2007 – Az. Y 779 fp 5947/19
Der Gesellschafter Stanislaus Horkrux einer erst noch zu gründenden GmbH (Paulinus Sattler Energietechnik Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Stanislaus Horkrux kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Paulinus Sattler Energietechnik Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Stanislaus Horkrux im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 5.3.1962
Aktenzeichen: t 255 74 1490/14
GmbHR 1960, 15908