Lkw-Käufer Benediktus MeiÃ?ner steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Unette Egger Logopäden GmbH) zu – OLG Cottbus vom 14.3.1969 – Az. 6 359 Nk 8907/13
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1984 bis 2013 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Unette Egger Logopäden GmbH, Liebgunde Wetzel Betonmischwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Benediktus MeiÃ?ner klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Unette Egger Logopäden GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1984 bis 2014 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Unette Egger Logopäden GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 14.5.2005
Aktenzeichen: W 328 qx 8820/20
GmbHR 2009, 23037